Brandschutztüren

Für ein noch sichereres Gefühl in ihrem Haus!

Bricht im Inneren des Gebäudes ein Brand aus, verhindern Brandschutztüren den Durchtritt des Feuers in die angrenzenden Räume. Diese Türen, oft auch als Feuerschutztüren bezeichnet, müssen stets selbstschließend sein und dürfen nicht durch Gegenstände offengehalten werden.

Nur durch Feststellanlagen ist es erlaubt, die Türen bei gegebenem Anlass offen zu halten. Die Feststellanlagen werden dabei über die Feuermelder gesteuert und schließen die Tür sofort, wenn ein Brand erkannt wird.